Was sind Riester-Zulagen?

Riester-Zulagen sind direkte staatliche Zahlungen, die der Staat in Ihren Riester-Vertrag einzahlt. Sie senken Ihren notwendigen Eigenbeitrag und erhöhen das angesparte Kapital. Die Zulagen werden jährlich beantragt und automatisch vom Anbieter über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingeholt – sofern Sie einen Dauerzulageantrag gestellt haben.

Die Grundzulage

Die Grundzulage beträgt seit 2018 175 Euro pro Jahr für jeden förderberechtigten Sparer. Um sie in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag leisten.

Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich wie folgt:

  • 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens
  • Abzüglich der zustehenden Zulagen (Grund- und Kinderzulagen)
  • Mindestbetrag: 60 Euro pro Jahr (Sockelbetrag)

Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Mindestbeitrag 4 % = 1.200 Euro. Davon zieht man die Grundzulage von 175 Euro ab – der Eigenbeitrag beträgt also 1.025 Euro.

Die Kinderzulage

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:

Geburtsjahr des KindesKinderzulage pro Jahr
Ab 2008300 Euro
Vor 2008185 Euro

Die Kinderzulage wird nur einem Elternteil gewährt – in der Regel demjenigen, der Kindergeld bezieht. Bei Alleinerziehenden fließt sie automatisch in den eigenen Vertrag. Bei Paaren sollte bewusst entschieden werden, wer die Zulage erhält.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Angenommen, eine Mutter (Brutto 28.000 €/Jahr) hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren:

  • Grundzulage: 175 €
  • 2 × Kinderzulage: 2 × 300 € = 600 €
  • Gesamt-Zulage: 775 €
  • Mindestbeitrag gesamt: 4 % × 28.000 € = 1.120 €
  • Eigenbeitrag: 1.120 € − 775 € = 345 €

Für nur 345 Euro im Jahr erhält die Mutter 1.120 Euro Riester-Einzahlung – eine staatliche Förderquote von fast 70 %.

Zulagen für Berufseinsteiger

Wer seinen ersten Riester-Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro. Dieser wird automatisch im ersten Beitragsjahr gewährt.

Wie beantrage ich die Zulagen?

  1. Stellen Sie beim Abschluss Ihres Riester-Vertrags einen Dauerzulageantrag beim Anbieter. Dieser gilt dann für alle Folgejahre.
  2. Ändern sich Ihre Verhältnisse (neues Kind, Einkommensänderung, Beschäftigungsunterbrechung), informieren Sie Ihren Anbieter zeitnah.
  3. Die Zulagen werden rückwirkend für maximal zwei Jahre gewährt – also nicht zu lange warten.

Wichtig: Schädliche Verwendung vermeiden

Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen oder das angesparte Kapital vorzeitig entnehmen, müssen sämtliche erhaltenen Zulagen zurückgezahlt werden. Lediglich bei Tod oder Invalidität sowie bei Übertragung auf einen neuen Riester-Vertrag bleiben die Zulagen erhalten.

Fazit

Riester-Zulagen sind ein echter Mehrwert, besonders für Familien. Wer den Dauerzulageantrag stellt und den Mindesteigenbeitrag leistet, schöpft die staatliche Förderung vollständig aus und baut damit langfristig eine solide Altersvorsorge auf.