Riester-Rente und Steuern – ein unterschätzter Vorteil

Neben den staatlichen Zulagen bietet die Riester-Rente einen weiteren finanziellen Hebel: den steuerlichen Sonderausgabenabzug. Viele Riester-Sparer wissen zwar von den Zulagen, nutzen aber den Steuerbonus nicht oder nicht optimal. Dabei kann dieser – je nach Einkommenshöhe – zu einer erheblichen Steuererstattung führen.

Der Sonderausgabenabzug im Detail

Riester-Beiträge (Eigenbeiträge + Zulagen) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der maximal abziehbare Betrag beträgt 2.100 Euro pro Jahr. Dieser Höchstbetrag gilt für jeden förderberechtigten Sparer individuell.

In der Anlage AV der Steuererklärung tragen Sie Ihre geleisteten Beiträge ein. Das Finanzamt zieht anschließend die bereits erhaltenen Zulagen vom steuerlichen Vorteil ab, sodass es zu keiner Doppelförderung kommt.

Die Günstigerprüfung: Automatischer Steuervorteil

Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die bereits erhaltenen Zulagen. Ist das der Fall, erstattet das Finanzamt die Differenz.

So funktioniert die Günstigerprüfung:

  1. Das Finanzamt berechnet die Steuerersparnis, die durch den Sonderausgabenabzug von 2.100 € entsteht.
  2. Davon werden die bereits erhaltenen Zulagen abgezogen.
  3. Ist der steuerliche Vorteil größer als die Zulagen, erhalten Sie die Differenz als Steuererstattung.
  4. Ist die Zulage höher (wie oft bei Familien und Geringverdienern), bleibt es bei der Zulage – Sie verlieren nichts.

Rechenbeispiel: Besserverdiener ohne Kinder

Ein Alleinstehender mit 60.000 Euro Bruttoeinkommen zahlt 2.100 Euro in seinen Riester-Vertrag ein:

  • Grundzulage: 175 €
  • Eigenbeitrag: 1.925 €
  • Sonderausgabenabzug: 2.100 €
  • Angenommener Grenzsteuersatz: 42 %
  • Steuerersparnis: 2.100 € × 42 % = 882 €
  • Abzüglich Zulage (175 €): Steuererstattung = 707 €
  • Tatsächlicher Eigenaufwand: 1.925 € − 707 € = 1.218 € für 2.100 € Vorsorge

Der Staat übernimmt in diesem Szenario rund 42 % der Vorsorgekosten – allein durch den Steuerbonus.

Besteuerung im Rentenalter (nachgelagerte Besteuerung)

Die Riester-Rente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung: Die Auszahlungen im Rentenalter sind voll steuerpflichtig. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger ist als während des Berufslebens, ergibt sich daraus in den meisten Fällen ein Steuervorteil.

  • Während der Ansparphase: Volle steuerliche Absetzbarkeit bis 2.100 €
  • In der Rentenphase: Besteuerung zum dann geltenden (meist niedrigeren) persönlichen Steuersatz

Wann lohnt sich der Steuerbonus besonders?

PersonengruppeHauptvorteilEmpfehlung
Besserverdiener (ab ca. 40.000 € Brutto)Hoher Steuersatz → Hohe ErstattungMaximal einzahlen (2.100 €)
Geringverdiener mit KindernZulagenförderung überwiegtMindesteigenbeitrag reicht
Alleinstehende MittelverdienerKombination aus Zulage + SteuerSteuererklärung unbedingt nutzen

Fazit

Der Sonderausgabenabzug ist ein wesentlicher Bestandteil der Riester-Förderung. Besonders für Besserverdiener kann er den effektiven Eigenanteil an der Altersvorsorge erheblich senken. Wichtig: Den Riester-Beitrag immer in der Steuererklärung angeben – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.