Warum lohnt sich Riester besonders für Familien?
Die Riester-Rente ist für Familien mit Kindern eines der attraktivsten Altersvorsorgeprodukte überhaupt. Der Grund: Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen jährlich bis zu 300 Euro zusätzliche Kinderzulage direkt in den Vertrag. Je mehr Kinder, desto höher die staatliche Beteiligung – und desto geringer der notwendige Eigenbeitrag.
Wie hoch sind die Kinderzulagen?
Pro Kind und Jahr erhalten Riester-Sparer folgende staatliche Unterstützung:
- 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden
- 185 Euro für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden
Die Kinderzulage wird solange gezahlt, wie Kindergeldanspruch besteht – in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (oder länger bei Ausbildung oder Studium, bis max. 25 Jahre).
Wer bekommt die Kinderzulage – Mutter oder Vater?
Die Kinderzulage wird nur einmal pro Kind gewährt und fließt grundsätzlich in den Vertrag der Mutter, sofern nichts anderes beantragt wird. Paare können jedoch schriftlich beantragen, dass die Zulage dem Vater zugewiesen wird. Wichtig: Nur der Elternteil, der auch Kindergeld bezieht, hat automatisch Anspruch.
Berechnungsbeispiel: Vierköpfige Familie
Angenommen, eine Mutter verdient 24.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder (beide nach 2008 geboren). Ihr Mann ist ebenfalls förderberechtigt und hat einen eigenen Vertrag.
- Grundzulage Mutter: 175 €
- Kinderzulagen (2 Kinder): 600 €
- Gesamt-Zulagen: 775 €
- Mindestbeitrag (4 % von 24.000 €): 960 €
- Eigenbeitrag der Mutter: 960 € − 775 € = 185 €/Jahr
Für gerade einmal 185 Euro Eigenbeitrag fließen 960 Euro in die Altersvorsorge der Mutter – eine staatliche Förderquote von über 80 %.
Strategie: Wer sollte den Hauptvertrag haben?
In der Praxis lohnt es sich, die Kinderzulagen gezielt zuzuweisen:
- Geringverdiener profitiert mehr: Weil der Mindestbeitrag einkommensabhängig ist, sinkt der Eigenbeitrag bei niedrigem Einkommen stärker, wenn hohe Kinderzulagen berücksichtigt werden.
- Nur ein Elternteil muss förderberechtigt sein: Der Ehepartner kann als mittelbar förderberechtigte Person einen eigenen Vertrag abschließen, ohne selbst pflichtversichert zu sein – muss aber mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen.
- Beide Eltern riestern: Wenn beide Elternteile eigene Verträge führen, erhält jeder die Grundzulage von 175 Euro, und die Kinderzulagen fließen in einen der beiden Verträge.
Riester und Elternzeit
Auch während der Elternzeit bleibt die Förderberechtigung erhalten. Wer sich in Elternzeit befindet, gilt als nicht erwerbstätig, aber die Kinderzulagen fließen weiter. Der Mindesteigenbeitrag sinkt in diesem Zeitraum auf den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr, da kein Erwerbseinkommen vorliegt.
Tipps für Familien mit Riester
- Stellen Sie einen Dauerzulageantrag beim Vertragsabschluss, damit Zulagen automatisch beantragt werden.
- Melden Sie Geburten umgehend Ihrem Anbieter, um keine Kinderzulage zu verlieren.
- Prüfen Sie bei Einkommensänderungen (z. B. nach Elternzeit), ob Ihr Eigenbeitrag angepasst werden muss.
- Vergleichen Sie Fondsriester-Produkte mit günstigen Kosten, um die Rendite zu maximieren.
Fazit
Für Familien gehört die Riester-Rente zu den effektivsten staatlich geförderten Altersvorsorgeinstrumenten. Die hohen Kinderzulagen senken den Eigenbeitrag erheblich und machen die Förderquote in vielen Fällen unschlagbar. Mit der richtigen Strategie lässt sich die Förderung optimal auf die Familiensituation zuschneiden.