Warum viele Sparer ihre Riester-Förderung verschenken

Die Riester-Rente bietet attraktive staatliche Zulagen und Steuervorteile – doch viele Sparer schöpfen diese nicht vollständig aus oder machen Fehler, die bares Geld kosten. Hier sind die sieben häufigsten Fallstricke und wie Sie diese umgehen.

Fehler 1: Keinen Dauerzulageantrag stellen

Wer keinen Dauerzulageantrag bei seinem Anbieter stellt, muss die Zulagen jährlich neu beantragen – und vergisst das oft. Die Folge: Die staatlichen Zulagen fließen nicht oder nur teilweise in den Vertrag. Lösung: Direkt beim Vertragsabschluss den Dauerzulageantrag ausfüllen. Dann werden Zulagen automatisch für alle Folgejahre beantragt.

Fehler 2: Zu niedrigen Eigenbeitrag zahlen

Wer nicht den Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen) zahlt, erhält nur anteilige Zulagen. Bei steigendem Einkommen vergessen viele, ihren Beitrag anzupassen. Lösung: Eigenbeitrag jährlich überprüfen – spätestens nach Gehaltserhöhungen oder Jobwechseln.

Fehler 3: Kinderzulagen nicht melden

Neugeborene müssen dem Riester-Anbieter aktiv gemeldet werden. Wer das versäumt, verliert wertvolle Kinderzulagen (bis zu 300 € pro Kind und Jahr). Zulagen können zwar rückwirkend für zwei Jahre beantragt werden, aber danach verfallen sie. Lösung: Geburt des Kindes sofort dem Anbieter mitteilen.

Fehler 4: Zu hohe Kosten nicht hinterfragen

Gerade bei klassischen Riester-Rentenversicherungen können Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und sonstige Entgelte einen erheblichen Teil der Rendite auffressen. Viele Sparer schauen nie auf die Effektivkostenquote ihres Vertrags. Lösung: Beim Abschluss und bei der Überprüfung bestehender Verträge stets die ausgewiesene Effektivkostenquote (laut Produktinformationsblatt) beachten und Angebote vergleichen.

Fehler 5: Vertrag bei Jobwechsel oder Elternzeit ruhen lassen

Einige Sparer stellen die Beiträge ein, wenn sich ihre Lebenssituation ändert – etwa bei einem Jobwechsel, einer Elternzeit oder nach einer Scheidung. Dabei bleibt die Förderberechtigung in vielen Fällen erhalten, und der Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr reicht, um die volle Zulage zu sichern. Lösung: Beim Anbieter nachfragen, welche Optionen bei Veränderungen bestehen – häufig genügt eine Beitragsreduzierung.

Fehler 6: Riester-Rente vorzeitig kündigen

Eine Kündigung des Riester-Vertrags gilt als „schädliche Verwendung". Das bedeutet: Alle erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden. Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, verliert oft mehr, als er gedacht hat. Lösung: Statt zu kündigen, Vertrag beitragsfrei stellen oder auf einen günstigeren Anbieter übertragen lassen (Anbieterwechsel ist fördermittelunschädlich).

Fehler 7: Steuerlichen Vorteil nicht geltend machen

Riester-Beiträge können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Das Finanzamt verrechnet Zulage und Steuerersparnis (Günstigerprüfung). Viele Sparer geben diesen Posten in ihrer Steuererklärung schlicht nicht an. Lösung: Anlage AV in der Steuererklärung ausfüllen. Besonders für Besserverdiener winkt hier eine erhebliche Steuererstattung.

Checkliste: So machen Sie alles richtig

  1. ✅ Dauerzulageantrag gestellt
  2. ✅ Eigenbeitrag korrekt berechnet und aktuell gehalten
  3. ✅ Kinder beim Anbieter gemeldet
  4. ✅ Effektivkosten des Produkts geprüft
  5. ✅ Vertrag nicht gekündigt, sondern beitragsfrei gestellt oder übertragen
  6. ✅ Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung angegeben

Fazit

Die meisten Fehler bei der Riester-Rente entstehen durch mangelnde Information und fehlende Pflege des Vertrags. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit lässt sich die staatliche Förderung vollständig ausschöpfen und bares Geld sparen.